Allgemeine Geschäftsbedingungen von EBIKE HOLIDAY
für Online-Anzeigen, für Einträge von E-Bike-Hotels, Verleihstationen, Reiseangeboten und Urlaubsregionen
1.Angaben zum Anbieter
EBIKE HOLIDAY ein Produkt der:
mh four AG, crossmedia
Getreidegasse 9
83435 Bad Reichenhall
Deutschland
Kontakt
Tel.: +49 (0)8651 76666-0
Fax: +49 (0)8651 76666-40
info@ebike-holiday.com
Vorstand: Oliver Schmid-Falter,, Dipl. Ing. Andreas Senger
Handelsregister HRB 21026 Registergericht Traunstein - USt.-Id.Nr.DE 813238670
2.Werbeauftrag
Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen EBIKE HOLIDAY und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen auf der Internetseite https://www.ebike-holiday.com
im In- und Ausland, zum Zweck der Verbreitung.
Mit der Erteilung eines Werbeauftrages anerkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Anbieters an.
3.Werbemittel
Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild, Text oder Grafik,
• aus Tonfolgen und Bewegt-Bildern,
• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegen.
Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch EBIKE HOLIDAY möglich.
4.Textanzeigen
Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche unmittelbar erkennbar sind, werden durch EBIKE HOLIDAY kenntlich gemacht.
5.Abschluss
Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer Online-Anzeige unter Beachtung der dem Auftraggeber übermittelten Preisliste, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt.
Anzeigenaufträge von Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen.
Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen, als bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden, bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von . EBIKE HOLIDAY.
Die jeweilige Veröffentlichung erfolgt auf Abruf des Auftraggebers.
Ein „Abruf“ kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber
per E-Mail, Fax, Online-Formular, Brief oder telefonisch
und die schriftliche Bestätigung der Buchung durch EBIKE HOLIDAY.
Jeder Abruf wird erst nach Bestätigung durch EBIKE HOLIDAY rechtsverbindlich.
Die Übermittlung kann per Post oder auf elektronischem Wege erfolgen
6.Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Die Ablehnung eines Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Der Anbieter ist berechtigt, die Schaltung der Werbung vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink in der Anzeige verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet.
Der Auftraggeber wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.
Der Anbieter kann dem Auftraggeber anbieten, das Werbemittel durch ein anderes Motiv und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Auftraggeber nach Nachweis durch den Anbieter in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Anbieter. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
7.Gewährleistung und Haftung bei Werbemitteln
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe von elektronischen Werbemitteln.
Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen.
Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
• wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Anbieter oder anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
• durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Auftraggeber sowie der Kommunikationswege vom Auftraggeber zu den Anbieter-Servern entstehen.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Anbieter versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Anbieter nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit.
Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Anbieter-Server.
Der Anbieter wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind insbesondere bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für das betreffende Werbemittel zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Anbieters für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Anbieter darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Werbeentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Anbieters, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Anbieter Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen.
Eine Verpflichtung für den Anbieter auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere auf Zahlung des Schadenersatzes für nicht rechtzeitig veröffentlichte Werbemittel, besteht nicht.
8. Zahlungsfrist
Rechnungen des Anbieters sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
9. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
11. Werbungsmittler und Werbeagenturen
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Anbieters zu halten. Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
12.Werbeaufträge aus dem Ausland
Ein ausländischer Auftraggeber muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) oder seinen Unternehmernachweis oder seine Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer zusammen mit dem Werbeauftrag vorlegen.
Ist der Werbeauftrag nicht mehrwertsteuerpflichtig, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Anbiete ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht. Die gültige Währung zur Begleichung von Werbeaufträgen ist der Euro.
13. Rechteeinräumung und -gewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Im Falle der Werbemittelerstellung durch den Anbieter selbst erklärt der Auftraggeber zudem, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen, die der Auftraggeber dem Anbieter zur Erstellung des Werbemittels zuliefert.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel (im Folgenden „Inhalte“).
Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht gegen jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medienrechtliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Im Falle eines Verstoßes stellt der Auftraggeber den Verlag von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich auf erstes Anfordern frei.
Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheit, haftet der Anbieter auch nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehenden Schaden.
Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Erstellung und Veröffentlichung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Wird im Zusammenhang mit der Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber dem Anbieter für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der entsprechenden Zeichen im jeweiligen Werbemittel.
14. Verschwiegenheit
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus.
15. Schlussbestimmungen
Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Anbieter die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Kunde bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.